1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen MIRO Consulting (nachfolgend „Beraterin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit allen Beratungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Beraterin ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. Dienstleistungen
MIRO Consulting erbringt Beratungsdienstleistungen für Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Strategie, Prozessoptimierung und verwandten Themen.
Der genaue Leistungsumfang wird individuell im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgehalten.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald das vom Kunden unterzeichnete Angebot bei MIRO Consulting eingeht oder die Beraterin eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt.
Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Pflichten der Beraterin
MIRO Consulting verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Er trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Honorar.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug behält sich MIRO Consulting das Recht vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8. Haftung
MIRO Consulting haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Haftungssumme ist auf den Betrag des jeweiligen Auftragswerts begrenzt.
9. Urheberrechte
Alle von MIRO Consulting erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und Analysen bleiben geistiges Eigentum der Beraterin.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Bei unbefristeten Verträgen kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten.
11. Datenschutz
MIRO Consulting hält sich an die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Auftragserfüllung erhoben, gespeichert und verarbeitet.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von MIRO Consulting, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Stand: Oktober 2025
MIRO Consulting – Gemeinsam zum Ziel